Bewerbung und Zulassung

Allgemeines

Zulassungsvoraussetzung ist grundsätzlich ein bestandener Bachelorabschluss oder mindestens gleichwertiger Abschluss an einer Universität, Fachhochschule, Berufsakademie oder an einer ausländischen Hochschule. Dabei muss das Studium mit einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit, alternativ mit einer notwendigen Mindestpunktzahl von 180 ECTS-Punkten, in Europäischer Kultur und Ideengeschichte oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt absolviert worden sein. Es sind Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Fächern Philosophie und Geschichte im Umfang von 100 Leistungspunkten nachzuweisen. Es können im Zulassungsverfahren auch andere Leistungen als Mindestkenntnisse und Mindestleistungen anerkannt werden, sofern diese vertiefte Kenntnisse geisteswissenschaftlicher Inhalte und Methoden nachweisen, die zum Studium historischer und philosophischer Inhalte im Masterstudiengang Euklid befähigen. Die Anerkennung von innerhalb und / oder außerhalb des Hochschulsystems erbrachten Leistungen erfolgt nach den Maßgaben der aktuellen Zugangssatzung vor der Immatrikulation. Alle entsprechenden Nachweise sind der Bewerbung beizufügen.

Bestehen bei der Durchsicht der Unterlagen noch Unsicherheiten, ob das bisherige Studium eine Zulassung zum M.A. Euklid ermöglicht? In diesem Fall kann sehr gerne der Studiengangsleiter Professor Marcus Popplow (marcus.popplow∂kit.edu) für eine unverbindliche Auskunft kontaktiert werden.

 

Anerkennung einzelner Studien- und Prüfungsleistungen

Falls erst nach der bereits erfolgten Immatrikulation einzelne Studien- und Prüfungsleistungen, z. B. aus einem früheren Studium am KIT oder an einer anderen Hochschule oder weitere, außerhalb des Hochschulsystems erbrachte Leistungen, für das M.A.-Euklid-Studium anerkannt werden sollen, ist ein Antrag mit den für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen innerhalb eines Semesters nach der Immatrikulation im M.A.-Euklid zu stellen, wie in der Studien- und Prüfungsordnung des Euklid-Masterstudiengangs geregelt.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen gibt es auf den Seiten der Dienstleistungseinheit Studium und Lehre. Dort finden sich auch die jeweils geltende Fassung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT sowie die Studien- und Prüfungsordnung des Euklid-Masterstudiengangs, die u. a. die Anerkennungsmodalitäten regelt.

Bei weiteren Fragen zu den Formalien einer Einschreibung können Studienberaterin Beate Kühn von der Zentralen Studienberatung (ZSB) oder Studiengangleiter Prof. Marcus Popplow (marcus.popplow∂kit.edu) Auskunft geben.
 

Auslandsstudium

Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes erworben wurden, können (unter bestimmten Voraussetzungen) für das Euklid-Studium angerechnet werden. Bei Austauschprogrammen wie EUCOR oder ERASMUS gelten die dort üblichen Regelungen. Wichtig ist, die Formalitäten bereits im Vorfeld des Aufenthaltes mit dem Ansprechpartner der Fakultät Dr. Christoph Schmidt-Petri zu besprechen und die Möglichkeit der Anerkennung der Kurse mit Studiengangsleiter Prof. Marcus Popplow (marcus.popplow∂kit.edu) abzuklären. Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Studiengangs Euklid in der Rubrik Internationales und auf den entsprechenden Seiten der Fakultät.